Gesetze / Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung

DuPMedAusbV

§ 22 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Designkonzepte entwickeln und erstellen“,
2.
„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,
3.
„Medien produzieren“ und
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 21 § 23