Gesetze / Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
DuPMedAusbV§ 6 Zeitpunkt
(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
DuPMedAusbV(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.