Gesetze / Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung

EAG-BehandV

§ 6 Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten

Aluminium-Kühlkörper ab einer Masse von 100 Gramm aus den gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 4 entfernten Leiterplatten sind vor dem metallurgischen Prozess zu entfernen und einem Recycling zuzuführen, sofern durch die Entfernung nur geringfügige Edelmetallverluste entstehen.

§ 5 § 7