Gesetze / EAMIV · BGBl I 2019, 1110

Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

7 Normen · ausgefertigt 01.08.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen
  4. § 3 Mindestanforderungen an die Darstellung der Informationen in elektronischen Programmen
  5. § 4 Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
  6. § 5 Datenschutz und Datensicherheit
  7. § 6 Datenformate der maschinenlesbaren Form
  8. § 7 Inkrafttreten