Gesetze / EAMIV · BGBl I 2019, 1110
Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
7 Normen · ausgefertigt 01.08.2019 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen
- § 3 Mindestanforderungen an die Darstellung der Informationen in elektronischen Programmen
- § 4 Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
- § 5 Datenschutz und Datensicherheit
- § 6 Datenformate der maschinenlesbaren Form
- § 7 Inkrafttreten