Gesetze / Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung
EAMIV§ 5 Datenschutz und Datensicherheit
Bei der Bereitstellung der Daten in der maschinenlesbaren Fassung sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu treffen.