Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBO§ 64a Eisenbahnbedienstete
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64 gelten nicht für Bedienstete der Eisenbahnen in Ausübung ihres Dienstes.
Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBODie Vorschriften der §§ 62 bis 64 gelten nicht für Bedienstete der Eisenbahnen in Ausübung ihres Dienstes.