Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

EBO

Anlage 7 (zu § 22)

(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23)



Maße in Millimetern


Bezugslinie G 1

für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden

Bild 1

[Abbildung]



Unterer Teil der Bezugslinie
siehe Bilder 2 und 3


Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)

[Abbildung]



Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen

[Abbildung]

§ 66