Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBOAnlage 7 (zu § 22)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23)
| Maße in Millimetern |
Bezugslinie G 1
für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden
Bild 1
[Abbildung]
| Unterer Teil der Bezugslinie siehe Bilder 2 und 3 |
Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)
[Abbildung]
Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen
[Abbildung]