Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2014

§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.

§ 23 § 23b