Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2014

§ 38d Sicherheiten für Solaranlagen des zweiten Segments

Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 70 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.

§ 36k § 37a