Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2014§ 38d Sicherheiten für Solaranlagen des zweiten Segments
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 70 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.