Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2014§ 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments sind dem Standort, auf den sich das Gebot bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. Sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf andere Standorte übertragen werden.