Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014 § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments Historische Fassung — Stand 01.01.2023 bis 17.05.2024. Zur aktuellen Fassung → § 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden.