Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2014 § 38i Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments Historische Fassung — Stand 25.01.2021 bis 19.10.2021. Zur aktuellen Fassung → § 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden.