Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag

EEMD-ZVAnl II

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrags sind

die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument (Anlage 2),
die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters (Anlage 3),
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle (Anlage 4),
die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter (Anlage 5),
die Entgeltordnung (Anlage 6),
das Glossar (Anlage 7),
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 8).

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

dieser Vertrag,
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 8),
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle (Anlage 4),
das Glossar (Anlage 7).
§ 1 § 3