Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag
EEMD-ZVAnl II§ 34 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen deutschem Recht.
(2) Gerichtsstand ist Köln.
Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag
EEMD-ZVAnl II(1) Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen deutschem Recht.
(2) Gerichtsstand ist Köln.