Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag

EEMD-ZVAnl II

§ 35 Schriftverkehr

(1) Sämtliche Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.

(2) Mitteilungen oder förmliche Zustellungen an den Mauterheber im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Werderstraße 34, 50672 Köln (Empfangsberechtigter).

(3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Anbieter: (Name und Adresse Anbieter), (Empfangsberechtigter).

(4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nennen; ein Widerruf ist nur durch schriftliche Mitteilung und unter Benennung eines anderen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wirksam. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:

(Zustellungsbevollmächtigter in der Bundesrepublik Deutschland).

(5) Die Vertragsparteien werden einander Änderungen der Anschriften nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person des Zustellungsbevollmächtigten oder des Empfangsberechtigten, unverzüglich mitteilen.

§ 34 § 36