Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag
EEMD-ZVAnl II§ 38 Sofortige Vollstreckung
Der Anbieter unterwirft sich wegen des Anspruchs des Mauterhebers auf Auskehr der Mauteinnahmen gemäß § 5 dieses Vertrags der sofortigen Vollstreckung nach § 61 VwVfG in sein gesamtes Vermögen. Wegen der Höhe des Anspruchs wird auf § 25 Absatz 5 dieses Vertrags verwiesen.