Gesetze / Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms

EGRebflRodDV

§ 2 Zuständige Stellen

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen gewähren die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prämien für das Roden von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2008/2009 bis 2010/2011.

§ 1 § 3