Gesetze / Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
EGRebflRodDV§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
EGRebflRodDVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.