Gesetze / Emissionshandelskostenverordnung 2007

EHKostV 2007

§ 3 Widerspruch

Im Falle des Widerspruchs gegen eine Zuteilungsentscheidung oder gegen deren Kostenentscheidung wird eine Gebühr nach Nummer 4 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.

§ 2 § 4