Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz EKFG § 1 Errichtung des Sondervermögens Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.07.2022. Zur aktuellen Fassung → Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet.