Gesetze / Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

EMFV

§ 5 Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.

§ 4 § 6