Gesetze / EMVG 2016 · BGBl I 2016, 2879

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

35 Normen · ausgefertigt 14.12.2016 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
  7. § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
  8. § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
  9. § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
  10. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  11. § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  12. § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  13. § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
  14. § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
  15. § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  16. § 13 Pflichten des Händlers
  17. § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
  18. § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  19. Abschnitt 3 · Konformität der Betriebsmittel
  20. § 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
  21. § 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
  22. § 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
  23. § 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
  24. § 20 Ortsfeste Anlagen
  25. Abschnitt 4 · Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  26. § 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
  27. Abschnitt 5 · Bundesnetzagentur
  28. Unterabschnitt 1 · Zuständigkeiten und Befugnisse
  29. § 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
  30. Unterabschnitt 2 · Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
  31. § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
  32. § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
  33. § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
  34. § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
  35. § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  36. § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
  37. § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
  38. § 29 Auskunftsrechte
  39. Unterabschnitt 3 · Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
  40. § 30 Zwangsgeld
  41. § 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
  42. § 32 Vorverfahren
  43. Abschnitt 6 · Bußgeldvorschriften
  44. § 33 Bußgeldvorschriften
  45. Abschnitt 7 · Schlussbestimmungen
  46. § 34 Übergangsbestimmungen