Gesetze / Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes
EMVG-FuAG-BGebV§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.