Gesetze / Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

EMVG 2016

§ 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen

Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.

§ 4 § 6