Gesetze / Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung

EPSV

§ 3 Zuständige Behörde

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.

§ 2 § 4