Gesetze / Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
ERPBürgschG 2§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
ERPBürgschG 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.