Gesetze / ERP-Verwaltungsgesetz
ERPVerwG 2007§ 10 Kosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Sondervermögen, soweit sie nicht vom Bund getragen werden.
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ERPVerwG 2007Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Sondervermögen, soweit sie nicht vom Bund getragen werden.