Gesetze / ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020
ERPWiPlanG 2020Anlage (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1549 - 1563)
| Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
| Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
| Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
| Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
| Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2018 |
| Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
| Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2020 1 000 € | Betrag für 2019 1 000 € | Ist-Ergebnis 2018 1 000 € | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Ausgaben | |||||
| 892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft | 46 400 | 54 300 | 38 103 | |
| Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. | |||||
| Verpflichtungsermächtigung | 305 300 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| Jahr 2021 bis zu | 53 400 T€ | ||||
| Jahr 2022 bis zu | 52 100 T€ | ||||
| Jahr 2023 bis zu | 44 700 T€ | ||||
| in künftigen Haushaltsjahren | 155 100 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | |||||
| 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | |||||
| 683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 224 300 | 205 900 | 178 399 | |
| Zahlungsverpflichtungen | 900 400 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| Jahr 2021 bis zu | 190 600 T€ | ||||
| Jahr 2022 bis zu | 161 800 T€ | ||||
| Jahr 2023 bis zu | 130 300 T€ | ||||
| in künftigen Haushaltsjahren | 417 700 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | |||||
| 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | |||||
| 682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital | 9 700 | 8 900 | 2 767 | |
| Verpflichtungsermächtigungen | 89 500 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| Jahr 2021 bis zu | 9 700 T€ | ||||
| Jahr 2022 bis zu | 10 800 T€ | ||||
| Jahr 2023 bis zu | 11 500 T€ | ||||
| in künftigen Haushaltsjahren | 57 500 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. | |||||
| 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. | |||||
Erläuterungen |
|---|
| 6 |
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 425 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
| a) | Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 600 Mio. Euro |
| b) | Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen | 3 765 Mio. Euro |
| c) | Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
| d) | Innovationen und Digitalisierung | 2 000 Mio. Euro |
| e) | Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro. |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2020 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2019.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 900,4 Mio. Euro, davon fällig:
| Jahr 2021 bis | 190,6 Mio. Euro |
| Jahr 2022 bis zu | 161,8 Mio. Euro |
| Jahr 2023 bis zu | 130,3 Mio. Euro |
| in künftigen Haushaltsjahren | 417,7 Mio. Euro. |
Der Titelansatz umfasst Mittel für
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die KfW Capital ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bis 2018 dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ ist mit dem operativen Start der KfW Capital bei dieser angesiedelt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 9,7 Mio. Euro entfallen 6,8 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW Capital für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, einschließlich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der KfW Capital, die vom Programm der „ERP-VC-Fondsinvestments“ anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead“).
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“ gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.
Kapitel 1| Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2020 1 000 € | Betrag für 2019 1 000 € | Ist-Ergebnis 2018 1 000 € | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| 682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 500 000 | 500 000 | 230 366 | |
| Verpflichtungsermächtigung | 1 929 400 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| in künftigen Haushaltsjahren | 1 929 400 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | |||||
| 681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2 700 | 2 700 | 2 582 | |
| Verpflichtungsermächtigung | 3 120 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| Jahr 2021 bis zu | 1 040 T€ | ||||
| Jahr 2022 bis zu | 1 040 T€ | ||||
| Jahr 2023 bis zu | 1 040 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | |||||
| 681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3 600 | 3 600 | 3 013 | |
| Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | ||||
| davon fällig: | |||||
| Jahr 2021 bis zu | 1 500 T€ | ||||
| Jahr 2022 bis zu | 1 300 T€ | ||||
| Jahr 2023 bis zu | 1 300 T€ | ||||
| Jahr 2024 bis zu | 1 000 T€ | ||||
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | |||||
| 870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
| Haushaltsvermerk: | |||||
| Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | |||||
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 786 700 | 775 400 | 455 230 | ||
| Abschluss | |||||
| Zuweisungen und Zuschüsse | 6 300 | 6 300 | 5 595 | ||
| Ausgaben für Investitionen | 780 400 | 769 100 | 449 635 | ||
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 786 700 | 775 400 | 455 230 | ||
Erläuterungen |
|---|
| 6 |
Der Ansatz umfasst insbesondere:
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 929 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2023, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2024, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2018 rund 1 750 Mio. Euro.
Kapitel 2| Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2020 1 000 € | Betrag für 2019 1 000 € | Ist-Ergebnis 2018 1 000 € | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Sonstige Ausgaben | |||||
| 427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige | 200 | 200 | 84 | |
| 531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 250 | 250 | 108 | |
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | |||||
| 575 01-680 | Zinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | |
| Haushaltsvermerk: | |||||
| 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | |||||
| 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | |||||
| 671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 | |
| 595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 | – | – | 0 | |
| 697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | – | – | 0 | |
| Summe Sonstige Ausgaben | 500 | 500 | 192 | ||
| Abschluss | |||||
| Sonstige Ausgaben | 500 | 500 | 192 | ||
| Zinskosten | – | – | – | ||
| Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 500 | 500 | 192 | ||
Erläuterungen |
|---|
| 6 |
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Zu Tit. 575 01Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2019 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3| Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2020 1 000 € | Betrag für 2019 1 000 € | Ist-Ergebnis 2018 1 000 € | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Einnahmen | |||||
| 119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 119 | |
| 141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
| 162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 359 215 | 359 274 | 476 375 | |
| 182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 192 553 | 176 453 | 206 419 | |
| 129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 179 265 | 171 506 | 0 | |
| Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | |||||
| 231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 56 167 | 56 167 | 60 330 | |
| a) ERP-Innovationsfinanzierung: | 44 657 T€ | ||||
| b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 4 590 T€ | ||||
| c) ERP-Startfonds: | 6 920 T€ | ||||
| d) Strategische Wagniskapitalfinanzierung: | 0 € | ||||
| Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | |||||
| 272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) | 0 | 12 500 | 2 531 | |
| Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02. | |||||
| 325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamteinnahmen | 787 200 | 775 900 | 745 774 | ||
| Abschluss | |||||
| Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | 0 | ||
| Übrige Einnahmen | 787 200 | 775 900 | 745 774 | ||
| Gesamteinnahmen | 787 200 | 775 900 | 745 774 | ||
Erläuterungen |
|---|
| 6 |
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
| a) | Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV | 250 250 T€ |
| b) | Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV | 104 965 T€ |
| c) | Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 4 000 T€ |
| Summe | 359 215 T€ | |
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
| Senator der Finanzen Berlin | 1 053 T€ |
| Unternehmen | 191 500 T€ |
| Summe | 192 553 T€ |
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt 2020 erstmals an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlaufkosten für einen neuen Förderansatz, den Aufbau einer strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Da die Höhe der ERP-Kosten für den Zweck „Strategische Wagniskapitalfinanzierung“ noch nicht bezifferbar war, wurde ein Null-Ansatz gewählt. Bei dem neuen Förderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung von Pilotinvestitionsvorhaben.
Zu Tit. 272 01Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss| Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
| 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
| 1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 787 200 | 786 700 | 500 | 6 300 | 780 400 | |
| 2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 500 | |||||
| 787 200 | 787 200 | 500 | 6 300 | 780 400 | |||
| Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2020 | a) Bis einschl. 31.12.2018 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2020 b) VE 2019 c) VE 2020 | davon fällig | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. | |||||
| in Mio. € | |||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
| 892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 46,4 | a) | – | – | – | – | – | – |
| b) | – | – | – | – | – | – | |||
| c) | 305,300 | – | 53,400 | 52,100 | 44,700 | 155,100 | |||
| 683 01 | Förderkosten | 224,3 | a) | 815,500 | 166,200 | 135,900 | 115,300 | 92,900 | 305,200 |
| b) | 323,700 | 58,800 | 55,400 | 47,100 | 38,000 | 124,400 | |||
| c) | 900,400 | – | 190,600 | 161,800 | 130,300 | 417,700 | |||
| 682 01 | Förderkosten für die KfW Capital | 9,7 | a) | – | – | – | – | – | – |
| b) | – | – | – | – | – | – | |||
| c) | 89,500 | – | 9,700 | 10,800 | 11,500 | 57,500 | |||
| 681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) | 4,355 | 2,695 | 1,660 | – | – | – |
| b) | – | – | – | – | – | – | |||
| c) | 3,120 | – | 1,040 | 1,040 | 1,040 | – | |||
| 681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) | 2,291 | 1,686 | 0,455 | 0,150 | – | – |
| b) | 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | – | |||
| c) | 5,100 | – | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
| Summe | 286,7 | a) | 822,146 | 170,581 | 138,015 | 115,450 | 92,900 | 305,200 | |
| b) | 328,800 | 60,300 | 56,700 | 48,400 | 39,000 | 124,400 | |||
| c) | 1 303,420 | – | 256,240 | 227,040 | 188,840 | 631,300 | |||
| 682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) | 2 083,600 | 2019 ff. : | 2 083,600 | |||
| b) | 1 831,200 | 2020 ff. : | 1 831,200 | ||||||
| c) | 1 929,400 | 2021 ff. : | 1 929,400 | ||||||
Aktivseite
| 2018 EUR | 2017 EUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Barreserve und Anlagen | ||||
| 1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 690 535 399,83 | 632 710 427,51 | ||
| 2. | Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | ||
| 3. | Anlage bei Fondsgesellschaften | 1 006 259 329,00 | 1 006 259 329,00 | ||
| 4. | Anlage bei Unternehmen | 720 207 131,28 | 817 690 818,16 | ||
| 5. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland“ | 53 022 415,86 | 58 003 786,95 | ||
| 6. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“ | 36 887 011,81 | 40 400 261,08 | ||
| 7. | KfW Nachrangdarlehen | 0,00 | 2 506 911 287,78 | 0,00 | |
| B. | Darlehensforderungen | 586 257 437,90 | 526 248 940,86 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
| D. | Sonstige Forderungen | 2 067,18 | 166,96 | ||
| E. | Beteiligungen | ||||
| 1. | Eingezahltes gezeichnetes Kapital | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | ||
| 2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1 190 752 106,00 | 1 190 752 106,00 | ||
| 3. | Kapitalrücklage II | 0,00 | 1 000 000 000,00 | ||
| 4. | DtA-Rücklage | 614 280 731,32 | 614 280 731,32 | ||
| 5. | Sonstige Gewinnrücklagen | 0,00 | 2 719 237 060,84 | ||
| 6. | Sonderrücklage I | 1 192 408 090,64 | 0,00 | ||
| 7. | ERP-Gewinnrücklage I | 767 397 941,58 | 758 597 198,86 | ||
| 8. | ERP-Gewinnrücklage II | 72 950 713,72 | 37 595 619,41 | ||
| 9. | ERP-Gewinnrücklage III | 569 155 986,64 | 497 307 037,51 | ||
| 10. | ERP-Gewinnrücklage IV | 451 135 858,29 | 334 432 453,30 | ||
| 11. | ERP-DtA-Gewinnrücklage | 816 910 075,71 | 0,00 | ||
| 12. | Sonstige Sonderrücklage II | 1 992 449 797,04 | 0,00 | ||
| 13. | ERP-Förderrücklage I | 4 650 000 000,00 | 4 650 000 000,00 | ||
| 14. | ERP-Förderrücklage II | 250 000 000,00 | 250 000 000,00 | ||
| 15. | ERP-Förderrücklage III | 1 000 000 000,00 | 1 000 000 000,00 | ||
| 16. | ERP-Förderrücklage IV | 1 250 000 000,00 | 1 250 000 000,00 | ||
| 17. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 615 270 642,68 | ||
| 18. | High-Tech Gründerfonds I | 55 730 124,20 | 58 589 415,82 | ||
| 19. | High-Tech Gründerfonds II | 80 461 676,24 | 73 331 791,55 | ||
| 20. | High-Tech Gründerfonds III | 6 652 731,76 | 4 226 371,70 | ||
| 21. | coparion | 39 375 918,26 | 15 210 240,03 | ||
| 22. | Earlybird Health-Tech | 2 385 883,24 | 816 025,66 | ||
| 23. | eCAPITAL IV | 4 715 843,67 | 3 300 869,39 | ||
| 24. | Cybersecurity Fonds | 0,00 | 0,00 | ||
| 25. | Brockhaus Private Equity | 12 148 795,96 | 11 790 284,08 | ||
| 26. | Obermark | 19 878 387,27 | 16 736 937 635,34 | 18 381 813,27 | |
| Summe der Aktiva | 19 830 108 428,20 | 19 267 309 723,06 | |||
Passivseite
| 2018 EUR | 2017 EUR | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Rückstellungen | ||||
| 1. | Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | ||
| 2. | Rückstellung Förderlasten | 662 140 274,70 | 692 479 421,47 | ||
| 3. | Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 0,00 | 41 800 000,00 | ||
| 4. | Rückstellung Nachrangdarlehen | 0,00 | 100 000 000,00 | ||
| 5. | Rückstellung MMF I | 0,00 | 0,00 | ||
| 6. | Rückstellung MMF II | 170 499,81 | 662 310 774,51 | 2 334 597,08 | |
| B. | Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5 539 466,36 | 5 377 222,37 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 53 022 415,86 | 58 003 786,95 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 36 887 011,81 | 40 400 261,08 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | |||
| Verwahrungen | 0,00 | 95 448 894,03 | 0,00 | ||
| C. | Vermögen des ERP-Sondervermögens | ||||
| Vermögensbestand 01.01. | 18 326 914 434,11 | 17 765 126 646,23 | |||
| Gewinn/Verlust | 745 434 325,55 | 561 787 787,88 | |||
| Vermögensbestand 31.12. | 19 072 348 759,66 | 18 326 914 434,11 | |||
| Summe Passiva | 19 830 108 428,20 | 19 267 309 723,06 | |||
Im Jahr 2018 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,0 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 219,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 vertragsgemäß vergütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2018 wie folgt vergütet:
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 380,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2018 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2018 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.