Gesetze / ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020

ERPWiPlanG 2020

Anlage (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1549 - 1563)

Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2018
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2020
1 000 €
Betrag
für
2019
1 000 €
Ist-Ergebnis

2018
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

46 400


54 300


38 103
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung305 300 T€
davon fällig:
Jahr 2021 bis zu 53 400 T€
Jahr 2022 bis zu 52 100 T€
Jahr 2023 bis zu 44 700 T€
in künftigen Haushaltsjahren155 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
224 300

205 900

178 399
Zahlungsverpflichtungen900 400 T€
davon fällig:
Jahr 2021 bis zu 190 600 T€
Jahr 2022 bis zu 161 800 T€
Jahr 2023 bis zu 130 300 T€
in künftigen Haushaltsjahren417 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital

9 700


8 900


2 767
Verpflichtungsermächtigungen89 500 T€
davon fällig:
Jahr 2021 bis zu 9 700 T€
Jahr 2022 bis zu 10 800 T€
Jahr 2023 bis zu 11 500 T€
in künftigen Haushaltsjahren57 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 425 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten600 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 765 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
d)Innovationen und Digitalisierung2 000 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2020 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen Fördergebieten.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Startfonds.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2019.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 900,4 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2021 bis 190,6 Mio. Euro 
Jahr 2022 bis zu 161,8 Mio. Euro 
Jahr 2023 bis zu   130,3 Mio. Euro 
in künftigen Haushaltsjahren 417,7 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01

Der Titelansatz umfasst Mittel für

die KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“. Die 100 %-Tochtergesellschaft der KfW wurde in 2018 gegründet.
die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital.

Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die KfW Capital ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bis 2018 dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ ist mit dem operativen Start der KfW Capital bei dieser angesiedelt.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 9,7 Mio. Euro entfallen 6,8 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW Capital für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, einschließlich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der KfW Capital, die vom Programm der „ERP-VC-Fondsinvestments“ anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead“).

Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“ gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.

Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2020
1 000 €
Betrag
für
2019
1 000 €
Ist-Ergebnis

2018
1 000 €
12345
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden




500 000




500 000




230 366
Verpflichtungsermächtigung1 929 400 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren1 929 400 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland


2 700



2 700



2 582
Verpflichtungsermächtigung3 120 T€
davon fällig:
Jahr 2021 bis zu 1 040 T€
Jahr 2022 bis zu 1 040 T€
Jahr 2023 bis zu 1 040 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

3 013
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2021 bis zu 1 500 T€
Jahr 2022 bis zu 1 300 T€
Jahr 2023 bis zu 1 300 T€
Jahr 2024 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung786 700775 400455 230
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 3006 3005 595
Ausgaben für Investitionen780 400769 100449 635
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung786 700775 400455 230
Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III;
die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW und der EIB aufgelegten coparion-Fonds.

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 929 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2023, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2024, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2018 rund 1 750 Mio. Euro.

Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2020
1 000 €
Betrag
für
2019
1 000 €
Ist-Ergebnis

2018
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


84
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
250

250

108
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
575 01-680Zinsaufwendungen000
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
671 01-680Bearbeitungsgebühren50500
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20190
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen0
Summe Sonstige Ausgaben500500192
Abschluss
Sonstige Ausgaben500500192
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben500500192
Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2019 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2020
1 000 €
Betrag
für
2019
1 000 €
Ist-Ergebnis

2018
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen00119
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen359 215359 274476 375
182 01-691Tilgung von Darlehen192 553176 453206 419
129 01-873Einnahmen aus Vermögen179 265171 5060
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

56 167


56 167


60 330
a) ERP-Innovationsfinanzierung:44 657 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:4 590 T€
c) ERP-Startfonds:6 920 T€
d) Strategische Wagniskapitalfinanzierung:0  €
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)012 5002 531
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen787 200775 900745 774
Abschluss
Verwaltungseinnahmen000
Übrige Einnahmen787 200775 900745 774
Gesamteinnahmen787 200775 900745 774
Einnahmen

Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV250 250 T€
b)Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV104 965 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen4 000 T€
Summe359 215 T€

Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen191 500 T€
Summe192 553 T€
Zu Tit. 129 01

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt 2020 erstmals an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlaufkosten für einen neuen Förderansatz, den Aufbau einer strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Da die Höhe der ERP-Kosten für den Zweck „Strategische Wagniskapitalfinanzierung“ noch nicht bezifferbar war, wurde ein Null-Ansatz gewählt. Bei dem neuen Förderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung von Pilotinvestitionsvorhaben.

Zu Tit. 272 01

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.

2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.

Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

787 200

786 700

500

6 300

780 400
2
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

    500
787 200787 2005006 300780 400
Anlage 1Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2020
a) Bis einschl.
  31.12.2018
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2020
b) VE 2019
c) VE 2020
davon fällig
20202021202220232024 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung46,4a)
b)
c)305,30053,400 52,10044,700155,100
683 01Förderkosten224,3a)815,500166,200135,900115,30092,900305,200
b)323,70058,80055,400 47,10038,000124,400
c)900,400190,600161,800130,300417,700
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
9,7a)
b)
c)89,5009,700 10,80011,50057,500
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,7a)4,3552,6951,660
b)
c)3,1201,040  1,0401,040
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)2,2911,6860,455  0,150
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)5,1001,500  1,3001,3001,000
Summe286,7a)822,146170,581138,015115,45092,900305,200
b)328,80060,30056,700 48,40039,000124,400
c)1 303,420256,240227,040188,840631,300
682 02Kooperationsprojekte500,0a)2 083,6002019 ff. :2 083,600
b)1 831,2002020 ff. :1 831,200
c)1 929,4002021 ff. :1 929,400
Anlage 2Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Aktivseite

2018
EUR
2017
EUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten690 535 399,83632 710 427,51
 2.Termingelder bei Kreditinstituten0,000,00
 3.Anlage bei Fondsgesellschaften1 006 259 329,001 006 259 329,00
 4.Anlage bei Unternehmen720 207 131,28817 690 818,16
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“

53 022 415,86

58 003 786,95
 6.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

36 887 011,81

40 400 261,08
 7.KfW Nachrangdarlehen0,002 506 911 287,780,00
B.Darlehensforderungen586 257 437,90526 248 940,86
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen2 067,18166,96
E.Beteiligungen
 1.Eingezahltes gezeichnetes Kapital1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00

1 190 752 106,00
 3.Kapitalrücklage II0,001 000 000 000,00
 4.DtA-Rücklage614 280 731,32614 280 731,32
 5.Sonstige Gewinnrücklagen0,002 719 237 060,84
 6.Sonderrücklage I1 192 408 090,640,00
 7.ERP-Gewinnrücklage I767 397 941,58758 597 198,86
 8.ERP-Gewinnrücklage II72 950 713,7237 595 619,41
 9.ERP-Gewinnrücklage III569 155 986,64497 307 037,51
10.ERP-Gewinnrücklage IV451 135 858,29334 432 453,30
11.ERP-DtA-Gewinnrücklage816 910 075,710,00
12.Sonstige Sonderrücklage II1 992 449 797,040,00
13.ERP-Förderrücklage I4 650 000 000,004 650 000 000,00
14.ERP-Förderrücklage II250 000 000,00250 000 000,00
15.ERP-Förderrücklage III1 000 000 000,001 000 000 000,00
16.ERP-Förderrücklage IV1 250 000 000,001 250 000 000,00
17.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
18.High-Tech Gründerfonds I55 730 124,2058 589 415,82
19.High-Tech Gründerfonds II80 461 676,2473 331 791,55
20.High-Tech Gründerfonds III6 652 731,764 226 371,70
21.coparion39 375 918,2615 210 240,03
22.Earlybird Health-Tech2 385 883,24816 025,66
23.eCAPITAL IV4 715 843,673 300 869,39
24.Cybersecurity Fonds0,000,00
25.Brockhaus Private Equity12 148 795,9611 790 284,08
26.Obermark19 878 387,2716 736 937 635,3418 381 813,27
Summe der Aktiva19 830 108 428,2019 267 309 723,06
nach dem Stand vom 31. Dezember 2018

Passivseite

2018
EUR
2017
EUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Vermögensabsicherung0,000,00
 2.Rückstellung Förderlasten662 140 274,70692 479 421,47
 3.Rückstellung High-Tech Gründerfonds0,0041 800 000,00
 4.Rückstellung Nachrangdarlehen0,00100 000 000,00
 5.Rückstellung MMF I0,000,00
 6.Rückstellung MMF II170 499,81662 310 774,512 334 597,08
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast5 539 466,365 377 222,37
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds


53 022 415,86


58 003 786,95
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


36 887 011,81


40 400 261,08
Sonstige Verbindlichkeiten0,000,00
Verwahrungen0,0095 448 894,030,00
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01.18 326 914 434,1117 765 126 646,23
Gewinn/Verlust745 434 325,55561 787 787,88
Vermögensbestand 31.12.19 072 348 759,6618 326 914 434,11
Summe Passiva19 830 108 428,2019 267 309 723,06
Anlage 3Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2018 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,0 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 219,3 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 vertragsgemäß vergütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2018 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Jahr 2017 sowie im Berichtsjahr wurde jeweils rückwirkend zum 01.01. des entsprechenden Jahres eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 380,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen

213,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
11,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
45,9 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
57,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
30,2 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
1,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
19,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2018 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2018 in Höhe von 219,3 Mio. EUR:
Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 238,2 Mio. EUR.
(Netto-)Erträge aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 22,2 Mio. EUR.
Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 160,9 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 108,8 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2018 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 767,4 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 35,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2018 auf 73,0 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 16,7 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2018 auf 451,1 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2018 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

§ 7