Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

ESBO

Anlage 6 (zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1972, 287)

§ 51