Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen ESBO Anlage 6 (zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge (Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen, Fundstelle: BGBl I 1972, 287)