Gesetze / Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung
EStSchlEV 2024§ 3 Rundung der Schlüsselzahlen
Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.
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EStSchlEV 2024Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.