Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz
EU-FahrgRBusG§ 7 Gebühren und Auslagen
Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.