Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz

EU-FahrgRBusG

§ 7 Gebühren und Auslagen

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.

§ 6 § 8