Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
EU-FahrgRSchG§ 2 Aufgaben des Bundes
Dem Bund obliegt die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des See- und Binnenschiffsverkehrs.
Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
EU-FahrgRSchGDem Bund obliegt die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des See- und Binnenschiffsverkehrs.