Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

EU-FahrgRSchG

§ 7 Gebühren und Auslagen

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.

§ 6 § 8