Gesetze / Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse
EUObstGemüseDV§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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EUObstGemüseDVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.