Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"

EUROCONTROLÜbkG

Art 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Art 2