Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel

EUROCONTROLVorRV

§ 6

Das Halten von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die für EUROCONTROL zugelassen sind, ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

§ 5 § 7