Gesetze / EUV · BGBl I 2007, 1305, 1319

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

8 Normen · ausgefertigt 05.07.2007 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Untersuchungs- und Meldepflicht
  3. § 3 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder
  4. § 4 Maßnahmen an der Unfallstelle
  5. § 5 Untersuchungsbericht
  6. § 6 Sicherheitsempfehlungen
  7. § 7 Jahresbericht
  8. § 8 Ordnungswidrigkeiten
  9. Anlage (zu § 2 Absatz 3) Inhalt der Meldung im Fall von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb