Gesetze / EUV · BGBl I 2007, 1305, 1319
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
8 Normen · ausgefertigt 05.07.2007 · Änderungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Untersuchungs- und Meldepflicht
- § 3 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder
- § 4 Maßnahmen an der Unfallstelle
- § 5 Untersuchungsbericht
- § 6 Sicherheitsempfehlungen
- § 7 Jahresbericht
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage (zu § 2 Absatz 3) Inhalt der Meldung im Fall von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb