Gesetze / Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
EVerbrStBV 1999§ 3 Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken
Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.