Gesetze / Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung

EVerbrStBV 1999

§ 3 Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken

Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.

§ 2 § 4