Gesetze / EWIV-Ausführungsgesetz

EWIVAG

§ 8 Ausscheiden eines Mitglieds

Ein Mitglied scheidet außer aus den Gründen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung aus der Vereinigung aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

§ 7 § 9