Gesetze / Einwegkunststofffondsgesetz

EWKFondsG

§ 25 Aufsicht

Das Umweltbundesamt untersteht hinsichtlich der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

§ 24 § 26