Gesetze / EZulV 1976 · BGBl I 1976, 1101

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

52 Normen · ausgefertigt 26.04.1976 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
  5. § 2a Teilzeitbeschäftigung
  6. Abschnitt 2 · Einzeln abzugeltende Erschwernisse
  7. Titel 1 · Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
  8. § 3 Allgemeine Voraussetzungen
  9. § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
  10. § 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  11. § 5 Ausschluss der Zulage
  12. § 6 (weggefallen)
  13. § 6a (weggefallen)
  14. Titel 2 · Zulage für Tauchertätigkeit
  15. § 7 Allgemeine Voraussetzungen
  16. § 8 Höhe der Zulage
  17. § 9 Berechnung der Zulage
  18. Titel 3 · Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
  19. § 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
  20. § 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
  21. Titel 4 · Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
  22. § 12 Allgemeine Voraussetzungen
  23. § 13 Höhe der Zulage
  24. § 14 Berechnung der Zulage
  25. § 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
  26. Titel 5 · Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
  27. § 16 Zulage für Klimaerprobung
  28. § 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
  29. § 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
  30. § 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
  31. § 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
  32. Abschnitt 3 · Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
  33. § 17a Allgemeine Voraussetzungen
  34. § 17b Höhe der Zulage
  35. § 17c Ausschluss der Zulage
  36. § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  37. Abschnitt 4 · Zulagen in festen Monatsbeträgen
  38. § 18 Entstehen des Anspruchs
  39. § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
  40. § 20 (weggefallen)
  41. § 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
  42. § 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
  43. § 22 Zulage für besondere Einsätze
  44. § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
  45. § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
  46. § 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
  47. (XXXX)§§ 23b und 23c (weggefallen)
  48. § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
  49. § 23e Zulage für Minentaucher
  50. § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
  51. § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
  52. § 23h Zulage für Fallschirmspringer
  53. § 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
  54. § 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  55. § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
  56. § 23l Zulage für Bergführer
  57. § 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
  58. § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  59. § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
  60. § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
  61. § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
  62. § 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
  63. Abschnitt 5 · Übergangsregelungen
  64. § 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen