Gesetze / EZulV 1976 / Änderungen
Änderungen im EZulV 1976
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2025
§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit · § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit · § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
01.03.2024
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage · § 8 Höhe der Zulage · § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
01.04.2022
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
01.03.2022
§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
01.10.2021
§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege · § 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
17.08.2021
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage · § 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
05.06.2021
§ 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
13.03.2020
§ 20 (weggefallen)
05.03.2020
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
18.01.2020
§ 5 Ausschluss der Zulage · § 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr · § 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg · § 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen · § 17c Ausschluss der Zulage · § 22 Zulage für besondere Einsätze · § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal · § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe · § 23e Zulage für Minentaucher · § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes · § 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr · § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr · § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr · § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung · § 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien · § 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen