Gesetze / Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
EheRG 1Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Gesetze / Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
EheRG 1Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.