Gesetze / Entwicklungshelfer-Gesetz

EhfG

§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13

Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.

§ 23a § 23c