Gesetze / Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

EiMarktV

§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier.

§ 1a