Gesetze / Einkaufsfachwirt-Bachelor Professional in Procurement-Prüfungsverordnung
EinkFachwBAProPPrV§ 10 Ausbildereignung
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.