Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf

EinkFachwPrV

Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1470)


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)



Zeugnis

über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Fachwirt für Einkauf
Geprüfte Fachwirtin für Einkauf

Herr/Frau . . . . . . . . . .
geboren am  . . . . . . . . . .in  . . . . . . . . . .
hat am  . . . . . . . . . .die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss


Geprüfter Fachwirt für Einkauf
Geprüfte Fachwirtin für Einkauf

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1466) bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum  . . . . . . . . . .
Unterschrift(en)  . . . . . . . . . .
(Siegel der zuständigen Stelle)
§ 10 § 12