Gesetze / Anordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

EinlBehPostAnO

II.

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.