Gesetze / Elektronikerausbildungsverordnung
ElekAusbV 2021§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Elektronikers und der Elektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 25, Elektrotechniker, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.