Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen

ElekZeugnV

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.

§ 2